FAQ
Häufig gestellte Fragen:
Darf ich das Auto alleine fahren?
Wir wollen Ihnen nicht den Spass verderben – wer will schon gerne nur zuschauen?
Bei uns fahren Sie Ihren Traumwagen natürlich selbst, mit der Begleitung Ihrer Wahl.
Sie werden bei Fahrzeugübergabe ausführlich informiert und eingewiesen.
Wo ist das Fahren nicht erlaubt?
Da es ja bekanntlich in der Schweiz sehr schön ist – warum in die Ferne schweifen?
Es sind nur Fahrten innerhalb der Schweiz erlaubt – allerdings nicht auf Rennstrecken. (wir gehen davon aus, dass sie nicht Michael Schumacher heissen, und Formel1 Weltmeister sind) und auf Flugplätzen (sie mieten einen Luxussportwagen und kein Flugzeug). Besuche von Fahrkursen mit den Fahrzeugen sind ausserdem untersagt.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
Fahrausweis
Sie benötigen einen mindestens bereits 2 Jahre gültigen Schweizer Fahrausweis.
Wohnsitz
Da wir keinen direkten Draht zu Interpol haben müssen Sie einen Schweizer Wohnsitz vorweisen können.
Versicherung
Alle unsere Fahrzeuge sind Vollkasko versichert mit einem Selbstbehalt von 5000,- CHF bei Selbstverschulden. Jugendliche Lenker (bis Vollendung des 25. Lebensjahres) haben einen zusätzlichen Selbstbehalt von 1‘000.- CHF in der Haftpflichtversicherung.
Wie wird die Kaution gehandhabt?
Die Kaution in Höhe von 1000,- CHF ist vor der Fahrzeugübergabe zu hinterlegen. Sie haben die Möglichkeit diese in bar zu deponieren, oder wir reservieren den Betrag anhand Ihrer Kreditkarte. Ist das Fahrzeug in ordnungsgemässem Zustand, erhalten Sie Ihre Kaution sofort bei Rücknahme zurück.
Abholung
Bei Abholung, sowie bei Rücknahme, kontrollieren wir mit Ihnen gemeinsam das gemietete Fahrzeug. Sie erhalten ein vollgetanktes Luxusauto in 100% gewartetem Zustand. Dieses Auto erwarten wir in ebensolchem Zustand zurück.
Tanken
Das Fahrzeug darf ausschliesslich mit Shell V100 betankt werden. Der Kassenbeleg ist bei der Rückgabe vorzulegen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr in Rechnung stellen.